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Wer kann wählen?
Wählen kann jeder Ausländer und jede
Ausländerin
(auch EU-Bürger
sowie alle Staatenlosen), die
spätestens am
7. November 1992
geboren ist,
am Wahltag
seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune
bzw.
Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und
im
Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Nicht wählen
dürfen
Personen, die neben der ausländischen auch noch die
deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen (Doppelstaater)
Eingebürgerte
Nicht-meldepflichtige Ausländer (z.B.
Angehörige ausländischer
Streitkräfte, Personal von Botschaften und Konsulaten)
Asylbewerber/innen, die seit mehr als drei Monaten in
Gemeinschafts-unterkünften untergebracht sind, können unter den o.g.
Voraussetzungen wählen.
Vorraussetzung ist natürlich, dass in Ihrer Stadt auch ein
Ausländerbeirat vorgesehen ist und ausreichend Kandidaten
kandidieren.
In
welchen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen in Hessen gewählt
wird, erfahren Sie hier:
Wo
wird gewählt?
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