7. November 2010j

 

 

Wer kann wählen?

 

Wählen kann jeder Ausländer und jede Ausländerin

(auch EU-Bürger sowie alle Staatenlosen), die

 

  spätestens am 7. November 1992 geboren ist,

  am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune

      bzw. Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und

  im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

 

Nicht wählen dürfen

 

  Personen, die neben der ausländischen auch noch die deutsche

      Staatsbürgerschaft besitzen (Doppelstaater)

  Eingebürgerte

  Nicht-meldepflichtige Ausländer (z.B. Angehörige ausländischer

      Streitkräfte, Personal von Botschaften und Konsulaten)

 

Asylbewerber/innen, die seit mehr als drei Monaten in Gemeinschafts-unterkünften untergebracht sind, können unter den o.g. Voraussetzungen wählen.

 

Vorraussetzung ist natürlich, dass in Ihrer Stadt auch ein Ausländerbeirat vorgesehen ist und ausreichend Kandidaten kandidieren.

 

In welchen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen in Hessen gewählt wird, erfahren Sie hier:

 

  Wo wird gewählt?

 

 

 

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